Kinderbetreuung: Dein Anspruch, alle Infos & Tipps

Du suchst einen Betreuungsplatz für dein Kind in Augsburg – und hast bisher keinen bekommen? Oder du willst einfach wissen, welche Rechte du hast und was du tun kannst, wenn es mit dem Kita-Platz nicht klappt?

Ohne Betreuungsplatz dazustehen, kann frustrierend und belastend sein – vor allem, wenn Arbeit, Ausbildung oder andere Verpflichtungen warten.

Hier erfährst du, was dir zusteht, welche Schritte jetzt wichtig sind und wo du Unterstützung bekommst, wenn du allein nicht weiterkommst. Klar, verständlich – Schritt für Schritt.

Gesetzlicher Anspruch: Das solltest du wissen

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt gilt in Deutschland bereits seit 1996. Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Unter Umständen gilt dieses Recht sogar schon vor dem 1. Geburtstag (z.B. wenn Eltern* arbeitssuchend, in Ausbildung, berufstätig oder pflegend sind).

Kita-Portal: So schöpfst du alle Möglichkeiten aus

Wenn du im regulären Anmeldeverfahren über das Kita-Portal Augsburg (Vormerkung auf einen Platz von Januar bis Ende Februar für einen Platz ab September jeden Jahres) keinen Betreuungsplatz erhalten hast, melden dich zunächst im genannten Portal in weiteren Einrichtungen an, die für dich in Frage kommen.

Kein Platz über das Kita-Portal? So geht’s weiter

Hole dir in einem persönlichen Gespräch Unterstützung.

Melde dich zeitnah bei folgender Stelle und vereinbare gerne einen Termin (weiter unten findest du noch weitere Stellen, die dich unterstützen können):

Stadt Augsburg, Amt für Kindertagesbetreuung, Hermanstr. 1, 86150 Augsburg

Auskunft zur Platzvergabe: Infostelle Kitaplatz

Telefon: 0821-324 2999 (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 9 bis 12 Uhr, Donnerstag: 13 bis 16 Uhr)

E-Mail: info-kitaplatz@augsburg.de

Du kommst nicht weiter?

Wir empfehlen dir, deinen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung gemäß §§ 22 bis 26 SGB VII schriftlich über das Formular der Stadt Augsburg online zu melden (das entspricht noch keiner Klage).

Die Geltendmachung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz setzt grundsätzlich voraus, dass du den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mindestens drei Monate vor der geplanten Inanspruchnahme in Kenntnis gesetzt hast. Wenn du dein Kind im Kita-Portal vorgemerkt oder angemeldet hast, erfüllst du diese Anforderungen leider noch nicht. Deswegen ist es wichtig, dass du deinen Platzbedarf auch immer schriftlich mitteilst, am besten mit dem vorgesehenen Formular.

Im Bezug auf den Rechtsanspruch gilt es Folgendes zu beachten:

  • Am besten meldest du deinen Betreuungsbedarf sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim Amt für Kindertagesbetreuung über das Formular.
  • Der zugewiesene Betreuungsplatz muss nicht in deiner Wunsch-Kita sein.
  • Du hast keinen Anspruch auf kommunale Kita-Plätze. Dir kann auch ein Platz bei einem freien oder privaten Anbietern zugewiesen werden. Das könnte höhere Gebühren bedeuten. Beim Amt für Kinder, Jugend und Familie – Fachbereich Wirtschaftliche Hilfen können Zuschüsse beantragt werden.
  • Was als zumutbar Entfernung zum Betreuungsplatz gilt, bedarf einer individuellen Betrachtung im Einzelfall. Dabei wird die Strecke Wohnort – Tageseinrichtung – Arbeitsstätte bewertet. Ein Zeitaufwand für die einfache Strecke von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird meist als akzeptabel bewertet.
  • Erhältst du vom Amt für Kindertagesbetreuung ebenfalls Ablehnungsbescheid, kannst du Widerspruch einlegen. Wird auch dieser Widerspruch abgelehnt, kannst du beim Augsburger Verwaltungsgericht einen Eilantrag stellen. Meist erübrigt sich nach dem Eilantrag die Klage, die Erfolgsquote gilt als vielversprechend.
  • Du kannst ohne Anwalt klagen. Beim Verwaltungsgericht gilt keine Anwalts-Pflicht.
  • Lehnst du einen Betreuungsplatz ohne ausreichende Gründe ab, erlischt der Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
  • Um Ersatzansprüche geltend machen zu können, musst du in einen einem zweiten Verfahren deinen entstandenen Schaden (z.B. wegen Verdienstausfalls, Kostenübernahme für alternative Betreuungsangebote) vor einem Zivilgericht nachweisen. Solltest du diesen Prozess verlieren, trägst du die Kosten des Verfahrens.

Du brauchst Hilfe?

Wir sind für dich und deine Familie da!

Du hast Fragen zum Ablauf, kommst mit den Formularen nicht weiter oder brauchst einfach Unterstützung? Dann melde dich gerne bei uns:

Sozialberatung: Die Linke hilft 

Melde dich gerne per E-Mail:                             sozialberatung@dielinke-augsburg.de

Ruf uns an (Telefon, WhatsApp, Signal):           +49 (0)163 9521384

 

Allgemeine Beratung

zu Angebotsstruktur der Kindertagesbetreuung und Anmeldeverfahren im Kita Portal:
 
K.I.D.S. Familienstützpunkt Mitte
Volkhartstraße 2, 86152 Augsburg
0821-4554060 oder 0821-45540627
 
K.I.D.S. Familienstützpunkt Nordwest
Hooverstraße 1, 86156 Augsburg
0821-65094790
 
K.I.D.S. Familienstützpunkt Ost
Humboldtstr. 5, 86167 Augsburg
0821-7947929
 
K.I.D.S. Familienstützpunkt Süd
Hessingstraße 2, 86199 Augsburg
0821-6509682