Trotz Wohnungsnot tausende leerstehende Wohnungen im Landkreis Augsburg
Genaue Zahlen fehlen
Am 09. August 2024 berichtete die Augsburger Allgemeine Zeitung (AZ) über den Wohnungsleerstand im Landkreis Augsburg. Dem Artikel ist zu entnehmen, dass die Leerstandsquote in Königsbrunn unter 2% und in Gersthofen bei knapp 6% liegt. Die Zahlen scheinen also mehr oder weniger im Bereich des vermuteten bundesweiten Leerstands von 4,3% zu liegen. Vermutlich deshalb, weil die Daten zu diesen tausenden leerstehenden Wohnungen Ableitungen und Schätzungen der Zahlen aus Erhebungen des sog. Bundeszensus von 2022 sind. Eine genaue Grundlage gibt es nicht. Die Kommunen selbst erheben keine Zahlen zu Art, Dauer und Orten der Wohnungsleerstände – sind also ahnungslos über das tatsächliche Ausmaß.
Spekulation spielt keine Rolle?
Auch zu den Gründen der Leerstände kann man im Artikel, außer Mutmaßungen (Erbstreitigkeiten) und persönlichen Meinungen (keine Neuvermietung aufgrund schlechter Erfahrung mit Vormietern), nichts erfahren. Den Leerstand spekulativ zu nutzen um zum Beispiel höhere Gewinne aus einem späteren Verkauf zu generieren, scheint laut AZ aber kaum eine Bedeutung zu haben.
Dass den Leser*innen ein derartiges Meinungsbild unterbreitet wird, hat wahrscheinlich viel damit zu tun, dass zu den Hintergründen ausschließlich Makler*innen befragt wurden. Eine Berufsgruppe die von der Wohnungsknappheit stark profitiert und von daher kein Interesse haben dürfte sich kritisch zu ihren Kund*innen zu positionieren.
Leerstand als Folge neoliberaler Wohnungspolitik
Hält man sich vor Augen, dass in Deutschland bei voranschreitender Wohnungsnot aktuell ca. 2 Millionen Wohnungen leerstehen (davon mehr als die Hälfte mehr als ein halbes Jahr) wird klar, wie brisant dieses Thema ist. Und deutlich wird auch an dieser Stelle wiedereinmal, dass es ein fataler Fehler ist, wenn der Staat und Kommunen die Wohnraumversorgung immer weiter in private Hände gibt und selbst keine steuernde Funktion einnimmt.
Wir fordern deshalb:
- Eine verbindliche regelmäßige Erhebung von Daten zu Leerständen
- Geldbußen bei fehlender Nutzung oder keiner Neuvermietung nach mehr als sechs Monaten!